Mal wieder gibt es eine Neuerung im immer undurchsichtiger werdenden Rechte-Wirr-Warr rund ums Web.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. Oktober 2019 entschieden, dass Nutzer von Internetseiten dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen. Es reicht nicht, wie im deutschen Gesetz vorgesehen, aus, den Nutzer lediglich darüber zu informieren, dass Cookies gesetzt werden.

Eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf dem Rechner sei zudem unzulässig, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-673-17).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Planet49 (einem Gewinnspielanbieter) geklagt. Dieser hatte auf der Anmeldeseite eines Gewinnspiels standardmäßig ein Häkchen zur Zustimmung zu Cookies gesetzt und es wurde nur noch die Bestätigung zur Teilnahme am Gewinnspiel abgefragt.

Das Häkchen konnte zwar entfernt werden. Doch die Klägerin bemängelte, dass hiermit keine aussagekräftigen Informationen vermittelt und keine rechtskonformen Wahlmöglichkeiten geboten werden. Der BGH bat den EuGH in diesem Fall um Auslegung der EU-Vorschriften.

Das Urteil

Die Luxemburger Richter folgten der Argumentation des Bundesverbands der Verbraucherzentrale. Nutzer müssen die Einwilligung in das Setzen von Cookies explizit erteilen. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handele oder nicht. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen reiche hierfür nicht aus.

Zudem müssen Dienstanbieter gegenüber dem Anwender Angaben zur Funktionsdauer und zur Zugriffsmöglichkeit Dritter durch die Cookies machen.

Kommentar: Kenner bemerken hier eine gewisse technische Inkompetenz, da grundsätzlich nur die Quelle des Cookies auch auf diesen zugreifen kann… vielmehr wird hier vermutlich gemeint sein, wem die Informationen aus dem Einsatz des Cookies zukommen werden.. bspw. Analyseergebnisse von Analytics oder ähnlichem.

Die Lösung:

Auch e-Recht24, WBS und Co informieren zu diesem Thema derzeit ebenfalls ausführlich und auch ich muss mich derzeit beruflich mit diesem Thema, zumindest seitens technischer Umsetzung, befassen.

Als alter WordPress User hat sich mir natürlich zunächst die Frage gestellt, gibt es hierfür eine alternative zum bisher eingesetzten Cookie-Banner plugin?

und Ja die gibt es. In der Tat empfiehlt die Kanzlei hinter e-recht24 seinen Kunde und Klienten, welche WordPress einsetzen, das Cookie Banner von Borlabs*.

Ich habe mir dieses Plugin einmal angeschaut und muss schon gestehen, gut gelöst.

Nicht nur, dass es mit einer einfachen Verwaltung der eingesetzten Cookies daher kommt, welche es uns erlaubt die Cookies detailliert zu beschreiben.

Es bietet auch direkt die notwendigen Werkzeuge, die hierbei anfallenden JavaScripts und Inhalte nur dann einzubinden, wenn eben die Zustimmung des Besuchers eingeholt wurde.

Bei der Verwaltung der Cookies hat man zuerst einmal die Möglichkeit diese in Einsatzbereiche zu unterteilen.

Diese „Kategorien“ sind im Standardumfang Essenziell, Statistik, Marketing und Analyse, lassen sich jedoch auch weiter durch eigene Kategorien erweitern.

So kann eine feine Unterteilung der eingesetzten Dienstleister realisiert werden und der Benutzer kann hierbei alle, ausgewählte oder nur essenziell notwendige Cookies akzeptieren.

Zudem bietet das Plugin einige Shortcodes für die Datenschutzerklärung wie bspw. einem Button zur Anpassung der Auswahl. eine Zustimmungshistorie oder Opt-Out Buttons für Google Analytics oder den Facebook Tracking Pixel.

Fazit:

Alles in allem ist die Umrüstung einer einzelnen Seite (mit einem durchschnittlichen Blog-Niveau an Drittanbieter-Diensten) relativ schnell vom Tisch. Sofern man keine Exoten einsetzt.

Bspw. können Google Tracking-Codes ziemlich easy aus dem Theme entfernt oder in entsprechenden Plugins deaktiviert und in Borlabs Cookie* eingefügt werden.

Selbst WP-Matomo lässt sich ohne die direkte Einbindung noch mit der Schnittelle anbinden. Der entsprechende Tracking-Code muss hierzu nur in Borlabs abgelegt werden. Diese wird dann, wie bereits erwähnt, erst nach entsprechender Zustimmung ausgeführt.

Einfacher konnte man meiner Meinung nach noch nie eine Rechtsvorschrift, die so erschreckend wirkt wie diese Entscheidung, umsetzen.

Wen es wundert: auf dieser Seite werden derzeit keine Cookies gesetzt, daher gibt es hier auch keinen solchen Hinweis oder die Frage nach einer Zustimmung zum setzen.

Sollte mir jedoch irgendwo ein Fehler unterlaufen sein, und doch noch irgendein Bild, iframe, javascript oder sonst irgendeine Ressource (ja irgendeine! es kann jede Text Datei auch einen Cookie mitbringen…) dann möchte ich euch doch bitten , mich umgehend zu informieren.

*Hinweis: der in diesem Beitrag verwendete Link ist ein Affiliate Link. Für hierüber abgeschlossene Käufe erhalte ich, abhängig von der gewählten Lizenz, eine kleine Vergütung durch Borlabs.